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Das kammergericht tagte




Nachdem sich in einem Bürgerentscheid 2017 die Lindauer Bürgerschaft für den Bau der Therme und des neuen Hallenbads ausgesprochen hatten, kündigten die Naturschützer an zu klagen.

dazu

  • s.u: Und im Februar 2018 sollte alles zwischen Schauer und der Stadt ganz schnell gehen.
  • s. u: Verschiedene Klagen, Klagewege
  • s. u: Was sagen Bund Naturschutz und Stadt zu dem Urteil 2023


Das Bundesverwaltungsgericht, Leipzig, hat in der Klage gegen die Stadt entschieden[]

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Die oberste Instanz im Verwaltg.recht

24. Jan. 2023: Das Bundesverwaltungsgericht, Leipzig, verkündete seine Entscheidung zur Therme: ja der Bund Naturschutz hatte und hat das Recht als Kläger gegen diesen Bebauungsplan aufzutreten. Dieses Recht gilt nachträglich, also immer noch!


Historie:

Nachdem sich in einem Bürgerentscheid 2017 die Lindauer Bürgerschaft für den Bau des neuen Bads ausgesprochen hatten, kündigten die Naturschützer an zu klagen.


Und im Februar 2018 sollte alles zwischen Schauer und der Stadt ganz schnell gehen.

An einem Samstag Ende Februar 2018: die Stadt veröffentlicht den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan für den Neubau der Therme im Amtsblatt.

Am selben Tag früh morgens erhielt Thermen-Investor Andreas Schauer von der Verwaltung die daraus abgeleitete Baugenehmigung.

Um kurz nach 7 Uhr begannen auf dem Freibadgelände die Baumfällarbeiten. Neben Polizei und Sicherheitsdienst waren auch gut ein Dutzend Lindauerinnen und Lindauer vor Ort, die gegen die Aktion protestierten.

Aktenzeichen etc:[]

  • BVerwG 4 CN 8.21:

Vorinstanz war der VGH München, VGH 2 N 18.632

Die Parteien im Verfahren sind: BUND Naturschutz in Bayern e.V. ./. Stadt Lindau

Termin war am 24. Januar 2023, 09:00 Uhr

Grundlagen dieser Verhandlung waren[]

Der Antragsteller wendet sich gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 110 „Therme und Freizeitbad, Eissporthalle“ der Antragsgegnerin.

Der (Bayer.) Verwaltungsgerichtshof hat den am 15. März 2018 erhobenen Normenkontrollantrag abgelehnt. Rest ak Im Revisionsverfahren war zu klären, welche Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag eines Umweltverbandes zu stellen sind, insbesondere ob dieses entfällt, wenn die auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gestützte Baugenehmigung bestandskräftig ist und bereits in vollem Umfang ausgenutzt wurde.

Verschiedene Klagen[]

Der Bund Naturschutz beantragte beim Verwaltungsgericht in Augsburg eine einstweilige Verfügung (Rechtsschutz), das die Fällarbeiten vorläufig stoppte.

Außerdem klagten die Naturschützer beim Verwaltungsgericht gegen die Baugenehmigung der Stadt, doch die Klage wurde abgewiesen.

Der Bund Naturschutz reichte außerdem später eine Klage ein gegen den Bauplan der Therme. Diese Klage lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München aber auch ab. Die Begründung: Weil der Bau schon nahezu fertiggestellt sei, bestehe kein Klagerecht mehr.


Doch genau diese Begründung kassiert das Bundesverwaltungsgericht gestern in der Revision.

Es sieht das Klagerecht grundsätzlich als gegeben an. „Es entfällt auch nicht ausnahmsweise deshalb, weil die Therme zwischenzeitlich fertiggestellt und in Betrieb genommen worden ist‟, so das Gericht am Dienstag.

Der Fall wird nun zurück an den Verwaltungsgerichtshof in München zur Verhandlung verwiesen.


THERME LINDAU und der BUND Naturschutz[]

Der BN sieht nach wie vor eine wesentliche Gefährdung der Schutzzwecke des Landschaftsbilds. Auch bei der Prüfung des Artenschutzes bestehen laut BN erhebliche Mängel. Besonders schwer wiege die unzureichende Abarbeitung der Belange des Natur- und Artenschutzes. Üblicherweise sei für solche Großprojekte in unmittelbarer Nähe zu Flora-Fauna-Habitaten (FFH) eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung notwendig (wie bei der Elektrifizierung der Südbahn Ulm-Friedrichshafen-Lindau). Eine derartige Untersuchung sei aber bis heute nicht erstellt worden. https://lindau.bund-naturschutz.de/brennpunkte-vor-ort/lindau

Pressemitteilung der Stadt dazu[]

Die Stadt Lindau hält die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Klagerecht des Bund Naturschutz in Sachen Therme für „sehr wegweisend und vorteilhaft für die Umweltverbände“. „Hierdurch wird erstmals festgestellt, dass der BUND das Recht hat, den Bebauungsplan für die Therme Lindau auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, obwohl die Therme zwischenzeitlich fertiggestellt und in Betrieb genommen ist.“

Das hat nun keinen Einfluss mehr auf den Bestand der Therme, denn bisher hätten die Gerichte immer nur das aktuelle Rechtsschutzbedürfnis geprüft (Normenkontrollverfahren). Eine materielle Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans der Stadt habe bislang noch nicht stattgefunden.