Lindau als Freie Reichsstadt:
1274/1275 bestätigte König Rudolf I. die bisher erworbenen Stadtrechte. Lindau erscheint nun als eine Reichsstadt.
Vergleiche
Ein letzter Restaus dieser Epoche: Die Justitia-Figur am RathausGiebel - sie steht für die eigenständige Gerichtshoheit der Stadt. Das Schwert in ihrer Hand verkündet die sog. Hals-Gerichtsbarkeit.
Sie waren im Inneren weitgehend autonom und besaßen im Allgemeinen eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Insbesondere die Hochgerichtsbarkeit stellte sie den Fürsten gleich und unterschied sie von den landständischen Städten, die einem Landesherrn untertan waren.
Als Reichsstände hatten die Reichsstädte aber auch besondere Pflichten gegenüber dem Kaiser.
So hatten sie ihre Steuern direkt an ihn abzuführen und auf Verlangen Heerfolge zu leisten.
Ihr Ende als freie Stadt war der Reichsdeputationshauptschluss. Dabei ist sie 1803 an den Fürsten von Bretzenheim gefallen; es folgte 1804 ein Besitzwechsel an Österreich und seit 1806 an Bayern.
Siehe auch: Reichstag in Lindau (Stadtgeschichte)